Jugend-Gerätetauchschein (beaufsichtigte TaucherIn)


A. Kursort:

Für die Übungen und anschließenden Prüfungen mit und ohne Tauchgerät – mit Ausnahme der Prüfungs-Gerätetauchgänge – genügt ein begrenzter Wasserbereich von etwa 3 bis 4 m Tiefe. Für die abschließenden Prüfungs-Gerätetauchgänge muss ein mindestens 12 m tiefes Freigewässer zur Verfügung steht.

B. Vorbedingungen:

  • Aufrechte ÖWR-Mitgliedschaft
  • vollendetes 15. Lebensjahr
  • Schnorchelschein 2. Stufe
  • Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen müssen mindestens 4 Tauchgänge (davon zwei im begrenzten Wasserbereich und zwei im Freigewässer zwischen 10m und 12m) im Ausmaß von 1,5 Pressluftstunden erbracht werden.

C. Kurs und Abschlussprüfung:

Der theoretische Teil wird schriftlich (Beantwortung vorgelegter Fragen) und mündlich abgehalten und umfasst grundsätzliche Kenntnisse auf den Gebieten „Tauchpraxis und Einsatzdienst“ (einschließlich ÖWR-Tauchrichtlinien), „Tauchphysik und -chemie“, „Tauchmedizin“ und „Gerätekunde“. Die praktischen Prüfungen erfolgen wie unter A. angegeben.
Die Ausbildung erfolgt durch lehrberechtigte ÖWR-TL.
Die Prüfungsabnahme erfolgt ausschließlich durch prüfberechtigte ÖWR-TL.
Wenn es das LRT nicht ausdrücklich anders gestattet, so beurteilt eine Dreierkommission die einschlägigen Kenntnisse der Kursteilnehmenden. Nach erfolgreichem Kursabschluss wird der Jugend-Gerätetauchschein ausgestellt.

D. Erforderliche praktische Fähigkeiten:

  1. 1000 m Schnorcheln, davon 750 m in Brust-, Seiten- und Rückenlage (jeweils ca. 250 m) sowie 250 m mit einer Flosse.
  2. 45 sec Zeittauchen, wobei eine Strecke von mindestens 10 m zurückzulegen ist.
  3. ABC-Ausrüstung auf 3 m versenken und dort anlegen; Maske und Schnorchel sind auszublasen.
  4. Geschicklichkeitstauchen (mit Grundausrüstung): Um- und Durchtauchen einfacher Hindernisse, Unterwasserrollen vor- und rückwärts, Tauchen in Rücken- und Seitenlagen etc.).
  5. ABC-Ausrüstung + Tauchgerät an Land und auch in 3 m Wassertiefe an- und ablegen.
  6. Mit kompletter Tauchausrüstung Durchführung von zwei verschiedenen Wassereinstiegen (Sprüngen) aus mindestens 1 m Höhe.
  7. Tauchgang zwischen 10 und 12 m: Anwendung der UW-Zeichensprache (Austausch von mindestens 5 Zeichen); Austarieren mit der Rettungsweste.
  8. 12-m-Gerätetauchgang: Maske fluten und wieder entleeren einschließlich Maske abnehmen und wieder aufsetzen in max. 3 m Tiefe; Lungenautomat aus dem Mund nehmen und wieder aufnehmen.
  9. 12-m-Gerätetauchgang: Atmen aus dem 2. Regler der Tauchpartnerin / des Partners, fünf Minuten Schnorcheln mit voller Ausrüstung, dabei mindestens einmaliger Wechsel von Schnorchel auf Atemregler und zurück beim Schwimmen an der Wasseroberfläche.
  10. Gebrauch der Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche.


Für Fragen zu unserer Tauchausbildung steht unser Fachreferat für Tauchen gerne unter der E-Mail tauchen@owr.at zur Verfügung.


Wann der nächste Kurs stattfindet, findest du auf der Seite KURSTERMINE & ANMELDUNG.

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