Rettungsschwimmlehrer

für Bewerberinnen und Bewerber ab dem vollendeten 19. Lebensjahr
A. Zusätzliche Voraussetzungen
Bewerberinnen und Bewerber müssen im Besitz des Retterscheines sein
abgeschlossener Erste Hilfe-Kurs (mindestens acht Doppelstunden), der jedoch nicht älter als 3 Jahre sein darf, bzw. entsprechende Fortbildung im Rahmen des Kurses
Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen die persönliche und fachliche Eignung zur Erteilung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind, besitzen. Insbesondere dürfen keine einschlägigen Vorstrafen vorliegen
Bewerberinnen und Bewerber für den Rettungsschwimmlehrer müssen der Leitung der zuständigen Organisation bzw. Zentralstelle durch längere erfolgreiche Tätigkeit auf dem Gebiet der Wasserrettung bekannt sein. Aus der bisherigen Arbeit muss zu erkennen sein, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber Theorie und Praxis des Rettens, der Wiederbelebung, der Ersten Hilfe und des Anfängerschwimmunterrichtes beherrscht und über die notwendige Organisationsfähigkeit zur Durchführung von Veranstaltungen und Rettungsschwimmkursen sowie zur Errichtung eines Wasserrettungsdienstes verfügt
B. Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
Theoretische und praktische Wiederholung der Prüfungsbedingungen des Retters
Rettungsgeräte in Theorie und Praxis
Erste Hilfe in Theorie und Praxis mit Schwerpunkt auf Erste Hilfe-Maßnahmen bei Wasserunfällen
Grundlagen der Methodik des Anfängerschwimmunterrichts in Theorie und Praxis
Schwimmstile: Brust-, Kraul- und Rückenschwimmen in Theorie und Praxis
Lehrauftritt
Zweck und Organisation des österreichischen Wasserrettungswesens sowie der ausbildenden Organisation
Bestimmungen für die österreichischen Schwimmabzeichen und Rettungsschwimmabzeichen
rechtliche Bestimmungen bezüglich der Erteilung von Schwimmunterricht
Gefahren des Wassers, Baderegeln, Gebote für den Rettungsschwimmer
Maßnahmen zur Vermeidung von Badeunfällen
C. Erweiterte Ausbildungsinhalte und Prüfungsbedingungen
Theoretische und praktische Kenntnisse des ABC-Schwimmens
Basisinformation des Gerätetauchens in Theorie und Praxis
Meisterschaften im Schwimmen und Rettungsschwimmen
Gefahren des Fließgewässers und Wildwassers
Vorträge zu sportlichen Inhalten
Einsatz und Überwachungsdienst
D. Besondere Durchführungsbestimmungen
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines Kurses im Ausmaß von mindestens 40 Stunden. Im Rahmen eines solchen Kurses ist die Lehrbefähigung in Theorie und Praxis des Rettungsschwimmens nachzuweisen
Die Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen unter Punkt B sind jedenfalls zu unterrichten beziehungsweise zu prüfen. Zusätzlich muss mindestens ein Thema aus den Erweiterungsbereichen gemäß Punkt C gewählt werden
Die Prüfung ist vor einer Prüfungskommission, die durch die durchführende Organisation (gemäß Punkt A.3) zusammen zu setzen ist, abzulegen.
Die Ausbildungs- und Prüfberechtigung (Durchführung von Schwimmkursen, Anfänger- und Rettungsschwimmkursen, Abnahme der Prüfungen für die österreichischen Schwimmer- und Rettungschwimmerabzeichen) wird im Zuge der Ausstellung des Lehrscheines auf die Dauer von maximal fünf Jahren erteilt
Die Verlängerung Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung erfolgt im Rahmen von Fortbildungskursen für Lehrscheininhaber durch die ausstellende Organisation jeweils wieder auf die Dauer von maximal fünf Jahren
Wann der nächste Kurs stattfindet, findest du auf der Seite KURSANMELDUNG.