Grundtauchschein (ÖWR-TaucherIn*, selbstständige TaucherIn)


A. Kursort:

Für die Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen muss ein mindestens 15 m tiefes Freigewässer zur Verfügung stehen. Tauchgeräteübungen können auch in seichteren Gewässern durchgeführt werden.

B. Vorbedingungen:

  • Aufrechte ÖWR-Mitgliedschaft
  • Vollendetes 17. Lebensjahr
  • Besitz des Retterscheines und des Schnorchelscheines 2. Stufe
  • Erste Hilfe-Nachweis
  • Als Leistungsnachweis ist bei Kursbeginn mit ABC-Ausrüstung die Strecke von 500 m in einer Zeit von maximal 10 Minuten zu absolvieren.

Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kursteilnehmenden einen Übungsumfang von mindestens 10 Tauchgängen im Freigewässer (davon 3 TG in Tiefen zwischen 15 und 20 m) im Ausmaß von drei Pressluftstunden zu erbringen.

C. Kurs und Abschlussprüfung:

Der theoretische Teil wird schriftlich (Beantwortung vorgelegter Fragen) und mündlich abgehalten. Die praktischen Disziplinen ohne Gerät sind nach Möglichkeit nicht im Schwimmbad, sondern, wie die Gerätetauchgänge, im Freigewässer zu absolvieren. Die Prüfung der Gerätetauchdisziplinen erfolgt in 6 Tauchgängen, davon 3 TG zwischen 15 und 20m.

Die Ausbildung erfolgt durch lehrberechtigte ÖWR-TL /-TLA unter Beachtung von Punkt III.7.
Die Prüfungsabnahme erfolgt ausschließlich durch prüfberechtigte ÖWR-TL.
Wenn es das LRT nicht ausdrücklich anders gestattet, so beurteilt eine Dreierkommission die einschlägigen Kenntnisse der Kursteilnehmenden. Nach erfolgreichem Kursabschluss wird der Grundtauchschein übergeben.

D. Erforderliche praktische Fähigkeiten:

  1. 1000 m Schnorcheln, davon 750 m in Brust-, Seiten- und Rückenlage (jeweils ca. 250 m) sowie 250 m mit einer Flosse.
  2. 3 mal innerhalb von 1 Minute 4 m tief Freitauchen.
  3. Mit ABC-Ausrüstung Bergen eines „bewusstlosen“ Gerätetauchers im Freigewässer aus 5 m Tiefe, anschließend 100 m ans Ufer retten und an Land bringen.
  4. 35 m Streckentauchen.
  5. 45 sec Zeittauchen, wobei eine Strecke von mindestens 10 m zurückzulegen ist.
  6. ABC-Ausrüstung auf 3 m ablegen und nach einer Oberflächenpause von maximal 3 Minuten wieder abtauchen und dort anlegen; Maske und Schnorchel sind auszublasen.
  7. 15 m Schnorcheln und auf ca. 3 m Tiefe die gleiche Strecke zurücktauchen; diese Übung ist fünfmal hintereinander durchzuführen.
  8. Geschicklichkeitstauchen (ABC-Ausrüstung): Um- und Durchtauchen einfacher Hindernisse, Unterwasserrollen vor- und rückwärts, Tauchen in Rücken- und Seitenlagen etc.).
  9. ABC-Ausrüstung + Tauchgerät an Land anlegen sowie auch in 3 m Wassertiefe ablegen und nach einer Oberflächenpause von maximal 3 Minuten wieder abtauchen und dort anlegen.
  10. Mit kompletter Tauchausrüstung Durchführung von zwei verschiedenen Wassereinstiegen (Sprüngen) aus mindestens 1 m Höhe.
  11. Zehn Minuten Schnorcheln (mindestens 200 m weit) mit voller Ausrüstung, dabei mindestens einmaliger Wechsel von Schnorchel auf Atemregler und zurück beim Schwimmen an der Wasseroberfläche.

Folgende Übungsinhalte sind in den Freigewässertauchgängen positiv zu absolvieren:

  1. Austarieren mit der Tarier- bzw. Rettungsweste und UW-Zeichensprache
  2. Maske fluten und wieder entleeren einschließlich Maske abnehmen und wieder aufsetzen in max. 3 m Tiefe
  3. Lungenautomat aus dem Mund nehmen, loslassen und (von hinter dem Rücken) wieder einfangen.
  4. Während des Tauchens (in Bewegung) ca. 2 Minuten lang Wechselatmung mit der Tauchpartnerin / dem Tauchpartner (aus einem Regler); unter Wechselatmung auf 3 m aufsteigen
  5. ALV: Der Regler wird aus dem Mund genommen, zum 5 m entfernten Tauchgruppenmitglied getaucht aus dessen 2. Lungenautomaten, unter Ortsveränderung, ca. 2 Minuten lang geatmet. Die Übung ist sowohl als SpenderIn als auch als EmpfängerIn durchzuführen.
  6. Simulation eines Notaufstieges: Unter kontrollierter Luftabgabe bei herausgenommenem Mundstück aus 5m Wassertiefe aufsteigen.
  7. Auftauchen ohne Maske aus 5 m Wassertiefe mit Partnerhilfe
  8. Tauchgang auf 20 m, nach Erreichen der neutralen Tarierung Aufstieg auf 10 Meter ohne Flossenbenutzung
  9. Kontrollierter Freiabstieg in ca. 15 m Wassertiefe (ins „Blaue“, ohne Orientierungshilfe)
  10. Aus mindestens 10 m Tiefe kontrollierter Aufstieg mit Flossenbenutzung (Freiaufstieg), mit Sicherheitspause (ca. 1 min) auf 3 Meter.
  11. Mit entleerter Tarier- bzw. Rettungsweste aus 15 -20 m (ohne Benutzung des Inflators) auf 3 – 5m frei auftauchen, anschließend mit Inflator austarieren.
  12. Bergen eines Tauchgruppenmitglieds aus ca. 15 m Tiefe (Sicherheitsstopp zwischen 6 und 3 m) mit anschließendem Retten an der Wasseroberfläche, ca. 50 m weit. Die geborgene Person an Land bringen und Wiederbelebung simulieren (bzw. an einer Puppe vorführen).
  13. Gebrauch der Schnellabwurfeinrichtung des Ballastsystems an der Wasseroberfläche.
  14. Setzen einer Markierungsboje, freischwebend aus 3 – 5m Tiefe.

Wurde der Jugend-Gerätetauchschein gemäß VI.3 absolviert, so sind jene praktischen Fähigkeiten, die auch beim Grundtauchschein verlangt werden, anrechenbar, wenn deren Prüfungsabnahme nicht länger als ein Jahr zurück liegen.

E. Theoretisches Wissen:

Grundsätzliche Kenntnisse auf den Gebieten „Tauchpraxis und Einsatzdienst“ (einschließlich ÖWR-Tauchrichtlinien), „Tauchphysik und -chemie“, „Tauchmedizin“ und „Gerätekunde“.


Für Fragen zu unserer Tauchausbildung steht unser Fachreferat für Tauchen gerne unter der E-Mail tauchen@owr.at zur Verfügung.


Wann der nächste Kurs stattfindet, findest du auf der Seite KURSTERMINE & ANMELDUNG.

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