Österreichische Wasserrettung

Bundesleitung

Freudentag für Rettungsorganisationen und Zivilschutz

Am 24. November 2023 wurde im Nationalrat das sog. Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz einstimmig beschlossen. Die Beschlussfassung soll die Strukturen der nationalen Einsatzorganisationen entsprechend stärken.

Ab dem Jahr 2024 bekommen die ehrenamtlichen Rettungsorganisationen in den Bundesländern 18 Mio. Euro zur Stärkung der Resilienz bzw. zur Anschaffung von Equipment für die Krisen- und Katastrophenhilfe. Die zahlreichen freiwilligen und ehrenamtlichen Einsatzkräfte leisten in Österreich einen wesentlichen Beitrag. Zunehmende Extremwetterereignisse, die Teuerung und generell gestiegene Anforderungen lasten auf den Helfern. Das Bundesgesetz zur Unterstützung von Rettungs- und Zivilschutzorganisationen soll dem entsprechend Rechnung tragen. Neben den Organisationen in den Ländern werden auch die Dachorganisationen begünstigt.

Gemeinsam mit Kolleg*innen der österreichischen Rettungsorganisationen – Rotes Kreuz, Arbeiter Samariterbund, Malteser, Johanniter Unfallhilfe, Österr. Bergrettungsdienst, Österr. Höhlenrettung – verfolgten auch wir die Nationalratssitzung im Parlament mit. Im Namen der Österreichischen Wasserrettung bedanken wir uns recht herzlich bei allen, die an diesem Gesetz mitgewirkt und die Ziele stets konsequent vor Augen hatten. Die einstimmige Beschlussfassung durch die Abgeordneten zum Nationalrat zeigt, dass auch von höchster Stelle die Notwendigkeit der Förderung erkannt wurde und die Wertschätzung für die zahlreichen Ehrenamtlichen in Österreich gegeben ist.

Bilder © Peter Kaiser, stv. Generalsekretär ÖRK

Hier gelangen Sie zur Presseaussendung des Österreichischen Parlaments zu diesem Thema:

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