Österreichische Wasserrettung

Bundesleitung

KFG Novellierung weiterhin Thema

ÖWR, ÖBRD und ÖHR beantragen weiterhin KFG Änderung

Der Österreichische Bergrettungsdienst (ÖBRD), die Österreichische Wasserrettung (ÖWR) und die Österreichische Höhlenrettung (ÖHR) sind bundesweit tätig und sehen sich seit längerem gegenüber anderen bundesweiten Feuerwehr- und Rettungsorganisationen diskriminiert und benachteiligt.

Grund hierfür ist das Kraftfahrzeuggesetz und dessen Konsequenzen, die sich im Blaulichtgenehmigungsverfahren und seit 2017 auch in der Anwendung der Mautverordnung mit negativen finanziellen Folgen und unnötigen bürokratischen Aufwänden, sowie einer Ungleichbehandlung und teilweise widersprechenden Anforderungen seitens der Länderregulierungen für die Organisationen darstellen.

In unserem Fokus steht die bestmögliche Versorgung im Unfall- oder Katastrophenfall von in Not geratenen Personen. Zahlreiche Einsätze bei Unfällen und Notfällen, aber auch Ausbildung und Koordinierung erfordern länderüberschreitendes Wirken der Organisationen. Hier bestehen auf Landesebene unterschiedliche Regelungen und Zugänge auch im Bereich der Blaulichtgenehmigungsverfahren.

Eine bundesweit gesetzlich geregelte einheitliche Vorgehensweise ist das Bestreben von ÖBRD, ÖWR und ÖHR. Deregulierung / Vereinfachung/ Reduktion der administrativen Tätigkeiten, sowie wichtige finanzielle Einsparungen und /oder Verhinderung von Mehrkosten auf Behörden- und Organisationsebene sind durch eine einfache Nennung im entsprechenden KFG- Paragraphen möglich. Die bundesweite Tätigkeit der unterschreibenden Organisationen, mit ihren in Summe 28.000 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und 12.000 Hilfeleistungen jährlich, unterstreicht die begründete Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Nennung im entsprechenden KFG- Paragraphen.

Wir hoffen auf eine entsprechende Lösung durch die Gesetzgebung.

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